Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) im Geltungsbereich der Binnschifffahrtstrassenordnung ( ausgenommen Rhein dort unter 15 m ). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS)
Zulassung: Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.
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